Uferabflachung am Main bei Kemmern 2021. Foto: Thomas Ochs
391/1 – WASSER RAHMENRICHTLINIE

Uferabflachung am Main bei Kemmern 2021. Foto: Thomas Ochs

391/1 – WASSER RAHMENRICHTLINIE

Wasser ist lebenswichtig für Menschen, Tiere und Pflanzen. Deshalb muss es besonders geschützt werden. Die seit 2000 gültige europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, dass alle Oberflächengewässer (Fließgewässer, Seen und Grundwasser) bis spätestens 2027 den „guten Zustand“ erreichen sollen. Das bedeutet hohe Wasserqualität und gute Lebensbedingungen für die im und am Wasser beheimatete Tier- und Pflanzenwelt.

Die ökologischen Belange, wie die Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität, stehen dabei im Vordergrund. Jedoch berücksichtigt die Wasserrahmenrichtlinie auch die verschiedenen Nutzungen der Gewässer, zum Beispiel die Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser oder die Schifffahrt. Denn die ökologischen Belange und die gleichzeitige Nutzung der Gewässer durch den Menschen sind die Grundlage für eine nachhaltige Bewirtschaftung. Bei erheblich veränderten oder künstlichen Gewässer gilt anstelle des guten ökologischen Zustands das Umweltziel des guten ökologischen Potenzials. Grundsätzlich gelten hinsichtlich des Zustands eines Gewässers sowohl ein Verbesserungsgebot als auch ein Verschlechterungsverbot.

Als Referenz gilt die natürliche Vielfalt an Pflanzen und Tieren in den Gewässern, ihre unverfälschte Gestalt und Wasserführung und die natürliche Qualität des Oberflächen- und Grundwassers. Zur Überprüfung gibt es ein einheitliches Meßsystem, mit dem die Ziele kontrolliert werden. Dazu gehören die Gewässerstrukturgütekartierung sowie chemische und biologische Untersuchungen. So werden z.B. am Main die Fischarten in ihrer Anzahl aber auch in ihrer Altersverteilung untersucht.

Für den Weg dahin hat die Europäische Union den Mitgliedstaaten einen klaren Zeitplan und drei sechsjährige Bewirtschaftungszyklen vorgegeben. Zentrales Steuerungsinstrument sind die Bewirtschaftungspläne, die unter anderem Aussagen zu Zustand, Belastungen, Zielerreichung und Maßnahmen enthalten. Für den Main und seine Zuflüsse liegen jetzt die Pläne für den dritten Bewirtschaftungszyklus (2022 bis 2027) als Entwürfe vor und es werden die Maßnahmenprogramme erstellt.

Am bayerischen Main sind die Wasserwirtschaftsämter für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an den Gewässern 1. und 2. Ordnung (größere Flüsse ohne Bundeswasserstraßen und Hauptzuflüsse) und die Kommunen für die Gewässer 3. Ordnung zuständig. Für den schiffbaren Main ist es die Bundeswasserstraßenverwaltung. Damit der gute ökologische Zustand aller Gewässer erreicht werden kann, müssen aber in der Fläche beispielsweise auch Maßnahmen gegen die Bodenerosion und den Nährstoffeintrag umgesetzt werden. Daher ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wichtiger Baustein der Richtlinie. Die Bewirtschaftungspläne und deren begleitende Dokumente sind als Entwürfe für jeden zur Stellungnahme zugänglich und auch bei der Erstellung der Umsetzungskonzepte sind Beteiligungsverfahren verpflichtend.

Als guter Einstieg für den Main empfiehlt sich der aktuelle Entwurf des Bewirtschaftungsplanes. Darin heißt es: „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

https://www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/index.htm

https://www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/bewirtschaftungsplaene_2227/doc/01a_bwp3_e_bayrhein_text.pdf

Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Text: Anne Schmitt
Foto: Thomas Ochs „Uferaufweitung am Main bei Kemmern 2021“

Published On: 16. August 2021Kategorien: SchützenViews: 14790 Kommentare on 391/1 – WASSER RAHMENRICHTLINIE

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